Scheinselbst-
ständigkeits-Check
18 Indizien aus § 7 SGB IV plus 5/6-Einkommens-Regel — mit Ampel-Status, Risiko-Indikatoren und Hinweisen zum Statusfeststellungsverfahren.
Status-Indikation
Grenzfall
Referenz
Gesetzliche Grundlagen
Die zentralen Vorschriften, an denen Statusfragen in der Praxis entschieden werden — mit den jeweils relevanten Inhalten.
Definition Beschäftigung
Abs. 1: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Statusfeststellungsverfahren
Optionales Verfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund. Seit 01.04.2022 reformiert (befristet bis 30.06.2027): Entscheidung nur noch über den Status (Beschäftigung ja/nein), nicht mehr über Versicherungspflicht in einzelnen Zweigen.
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Rentenversicherungspflichtig sind selbstständig Tätige, die (a) im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und (b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. "Im Wesentlichen" = ≥5/6 der Einkünfte (BSG-Rechtsprechung).
Befreiung von der RV-Pflicht
Auf Antrag werden Personen nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI für die ersten 3 Jahre nach Aufnahme der ersten selbstständigen Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreit. Auch ab dem 58. Lebensjahr möglich, wenn erstmals die Pflicht greift.
Beitragsverjährung
Ansprüche auf Beiträge verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig wurden. Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen: 30 Jahre. Letzteres setzt mindestens bedingten Vorsatz voraus.
Säumniszuschläge
Für nicht abgeführte Beiträge fällt ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Beitrags pro angefangenem Monat an. Kann sich über mehrere Jahre zu einem erheblichen Zusatzposten aufsummieren.
Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Wer als Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft (Abs. 1, 2). In besonders schweren Fällen (Abs. 4): 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe — Regelbeispiele sind insbesondere grober Eigennutz in großem Ausmaß, Verwendung gefälschter Belege oder bandenmäßiges Vorenthalten. Maßgeblicher strafrechtlicher Hebel bei vorsätzlicher Scheinselbstständigkeit.
Eigene Betriebsstätte
Steuerrechtliche Definition: jede feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit dient. Auch ein eingerichtetes Arbeitszimmer im Home Office kann zählen. Eigene Betriebsstätte ist ein Indiz für selbstständige Tätigkeit.
Höchstpersönliche Leistungspflicht
Wer einen Dienst zugesagt hat, muss ihn im Zweifel persönlich leisten. Diese typische Arbeitnehmer-Verpflichtung kann bei Werk- und freien Dienstverträgen vertraglich abbedungen werden — eine echte Vertretungsmöglichkeit ist Indiz für Selbstständigkeit.
Praxis-Kontext
Was Freelancer und Auftraggeber in der DACH-Praxis am häufigsten falsch einschätzen
Ein Vertrag als "freier Mitarbeiter" schützt nicht
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung folgt der gelebten Praxis, nicht der Vertragsbezeichnung. Selbst ein wasserdichter Dienstvertrag schützt nicht, wenn der tatsächliche Arbeitsalltag wie ein Angestelltenverhältnis aussieht. Prüfung erfolgt nach der Gesamtschau aller Indizien — vom Slack-Account bis zum Pflicht-Daily.
Die 5/6-Regel greift auch bei sauberer Selbstständigkeit
§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist von der Statusfrage entkoppelt. Auch wer eindeutig selbstständig ist (mehrere kleine Kunden, eigene Tools, klare Marktpräsenz), wird rentenversicherungspflichtig, sobald ein Hauptkunde ≥83 % des Umsatzes ausmacht. Häufiger Fall: Solo-Operator mit einem Anker-Kunden plus drei symbolischen Side-Projects.
Vom Mitarbeiter zum Freelancer im gleichen Unternehmen
Dieser Wechsel — typisch bei "Wir reduzieren, kannst du als Externer weitermachen?" — ist eines der häufigsten Aufgriff-Kriterien bei Betriebsprüfungen. Auch nach Jahren bleibt die Vorgeschichte relevant. Wenn die Tätigkeit faktisch unverändert ist, wird in vielen Fällen rückwirkend abhängige Beschäftigung festgestellt.
Das Statusfeststellungsverfahren ist die Versicherung
Wer Zweifel hat, sollte das Verfahren nach § 7a SGB IV aktiv einleiten — Antrag durch Auftraggeber oder Auftragnehmer. Ein positiver Bescheid bindet alle anderen Sozialversicherungsträger. Wichtig: Ändert sich später die tatsächliche Ausgestaltung wesentlich (neuer Aufgabenkreis, stärkere Eingliederung), greift der alte Bescheid nicht mehr.
Bei Vorsatz: 30 Jahre Verjährung statt 4
Die normale Beitragsverjährung beträgt 4 Jahre nach Fälligkeitsjahr (§ 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen verlängert sich diese Frist auf 30 Jahre (Satz 2). Bedingter Vorsatz reicht — und die Hürde dafür ist niedriger als viele denken. Plus Säumniszuschlag von 1 % pro Monat (§ 24 SGB IV).
Hinweis für DACH-Auftraggeber: Bei festgestellter Scheinselbstständigkeit haftet der Auftraggeber als Beitragsschuldner — Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile, plus Säumniszuschläge. Die Nachforderung allein für einen 4-Jahres-Zeitraum kann sechsstellig werden. Für konkrete Konstellationen einen Fachanwalt für Sozial- oder Arbeitsrecht hinzuziehen.
FAQ
Häufige Fragen zur Scheinselbstständigkeit
Was prüft der Scheinselbstständigkeits-Checker?
Was ist der Unterschied zwischen Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnlicher Selbstständigkeit?
Welche Folgen drohen dem Auftraggeber bei festgestellter Scheinselbstständigkeit?
Wie funktioniert das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV?
Bin ich als Solo-Berater oder Fractional-Operator automatisch scheinselbstständig?
Was bedeutet die 5/6-Regel nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI konkret?
Kann ich mit einem Statusfeststellungs-Bescheid Scheinselbstständigkeit ausschließen?
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